Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereiche
Allen unseren Leistungen (Angeboten, Aufträgen an und von uns,
Verträgen, Lieferungen, usw.) liegen unsere nachstehenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zugrunde. Sie gelten ebenso bei
weiteren Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht wiederholt
werden. Davon oder vom Gesetz abweichende Regelungen sind
nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Abweichende
AGB-Bestimmungen unserer Vertragspartner gelten nur, wenn wir
sie schriftlich anerkennen. Wir brauchen ihnen nicht ausdrücklich zu
widersprechen.

2. Angebote
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. An von uns angebotene
Preise, die zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer
gelten, halten wir uns 30 Tage ab Angebotsdatum gebunden, wenn
wir nichts anderes angeben, sonst innerhalb der im Angebot genannten
Frist, Auftrags- bzw. Auslieferungsdaten.

2.2 Unsere Preise gelten ab Sitz der Firma Lackimedia Werbetechnik,
26169 Friesoythe. Sie umfassen nicht die Verpackung, Fracht, Versicherung
und/ oder sonstige Versandkosten.

2.3 Unsere Skizzen, Entwürfe, Abbildungen, Farben und sonstige
wesentliche Leistungseigenschaften sind nur verbindlich, wenn sie
ausdrücklich und schriftlich im Auftrag bestätigt werden.

2.4 Ändert unser Geschäftspartner nach unserem Angebot den
Auftrag, sind wir berechtigt, dadurch verursachte Mehrkosten zu
berechnen, auch Kosten, die durch Produktions- oder Maschinenstillstand
entstehen.

2.5 Aufträgen unserer Kunden, die uns unaufgefordert zugesandt
werden, brauchen wir auch bei länger bestehender Geschäftsbeziehung
nicht zu widersprechen, wenn wir sie nicht annehmen können
oder wollen. Ein Vertrag kommt nach einem Angebot unserer
Vertragspartner nur nach ausdrücklichen schriftlichen Annahme
zustande.

3. Zahlung
3.1 Rechnungen, auch Teilrechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen
ab Rechnungsdatum netto zuzüglich Mehrwertsteuer ohne
Abzug vom Rechnungsbetrag auf unser Konto:
Oldenburgische Landesbank IBAN: DE65 2802 0050 3083 6894 00
BIC: OLBODEH2XXX oder auf das Konto:
Spar- und Darlehnskasse IBAN: DE67 2806 6620 0407 4742 00
BIC: GENODEF1FOY zu zahlen.

3.2 Stellen wir außergewöhnlich große Papier- oder Kartonmengen
bereit, besondere Materialien oder Vorleistungen, so können wir die
hierfür uns entstandenen Kosten als Vorauszahlung verlangen, auch
wenn das im Angebot nicht gesondert angegeben ist.

3.3 Von uns auf Wunsch unserer Kunden oder Lieferanten angefertigte
Skizzen, Entwürfe, Probedrucke und Muster berechnen wir
auch, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird.

4. Zahlungsverzug
4.1 Bei Zahlungsverzug können wir Verzugszinsen in Höhe von
5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank
berechnen, es sei denn, unser Kunde weist nach, dass uns kein Schaden
oder nur ein wesentlich niedriger Schaden als diese Pauschale
entstanden ist. Einen höheren konkreten Verzugsschaden geltend zu
machen, bleibt uns vorbehalten.

4.2 Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach
Vertragsschluss eingetretenen oder uns bekannt gewordenen Verschlechterung
der Vermögensverhältnisse unseres Auftraggebers
gefährdet, so können wir Vorrauszahlungen und sofortige Bezahlung
aller offenen, auch noch nicht fälligen Rechnungen verlangen,
noch nicht ausgelieferte Ware zurückbehalten sowie die Weiterarbeit
an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen uns
auch dann zu, wenn unser Auftraggeber nicht zahlt, obwohl wir ihn
durch eine Mahnung in Verzug gesetzt haben.

5. Lieferung
5.1 Von uns genannte Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern
wir nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes zusagen.

5.2 Liefer- oder Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt
und wegen Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren
oder unmöglich machen – hier zu gehören auch nachträglich eingetretene
Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen,
Streik, Aussperrungen, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln,
behördliche Anordnungen usw., auch wenn Sie bei unseren Lieferanten
oder deren Unterlieferanten eintreten – haben wir auch bei
verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In
solchen Fällen sind wir berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um
die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit
zu verlängern oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz
oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dauert diese Behinderung
länger als 3 Monate, ist unser Kunde nach angemessener
Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten
Teils vom Vertrag zurückzutreten.

5.3 Geraten wir mit unserer Leistung in Verzug, so ist uns zunächst
eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach Ablauf der Nachfrist
kann unser Kunde vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrags
zurücktreten.

5.4 Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann unser Vertragspartner
nur verlangen, wenn wir den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht haben. Auch dann kann Ersatz des Verzugsschadens
nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich
Vorleistung und Material) verlangt werden. Jegliche weitere Haftung
wird ausgeschlossen.

5.5 Uns sind Teillieferungen und Teilleistungen gestattet.

5.6 Unsere Lieferungen dürfen bis zu 10% von der bestellten Menge
abweichen. Eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% berechtigt
nicht zur Beanstandung. Innerhalb dieser Toleranz berechnen wir die
tatsächlich gelieferte Menge auf der Grundlage des vereinbarten
Einzelpreises.

6. Versand
6.1 Unsere Ware versenden wir ausschließlich auf Rechnung und
Gefahr des Auftraggebers. Ohne dessen besondere Anweisung
schließen wir keine Transportversicherung ab.

6.2 Für auf dem Transportweg entstandene Verzögerung haften wir
nicht.

7. Waren und Eigentumsvorbehalt
7.1 Uns von unseren Auftraggebern angelieferten Daten, Manuskripte,
Rohmaterialien, Lithographien, Zeichnungen usw. behandeln
wir mit Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, ohne diese
Gegenständen zu versichern. Eine etwa gewünschte Versicherung
gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl usw. muss der Auftraggeber
auf seine Kosten abschließen.

7.2 Unser Auftraggeber haftet dafür, dass die uns zur Verfügung
gestellten Unterlagen nicht gegen gesetzliche Bestimmungen,
insbesondere nicht gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen
verstoßen. Er stellt uns von entsprechenden Ansprüchen Dritter frei.

7.3 An den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen des Auftraggebers
steht uns ein Zurückbehaltungsrecht gem. § 369 HGB bis
zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung
zu.

7.4 Von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen gegen unsere
Auftraggeber unser Eigentum. Wird die gelieferte Ware oder
Leistung vor vollständiger Bezahlung weiterveräußert, so tritt unser
Auftraggeber schon mit der Auftragserteilung an uns seine Kaufpreis-
oder Werklohnforderung an seinen Kunden an uns ab; diese
Abtretung nehmen wir mit der Annahme des Auftrags an.

7.5 Die von uns für den Druck selbst erstellten oder in Auftrag
gegebenen Zwischenprodukte wie Reinzeichnungen, Filme, Schablonen,
Lithographien, Druck- und Prägeplatten, Klischees und Dateien
bleiben unser Eigentum. Sie werden nicht Eigentum unseres
Geschäftspartners.

7.6 Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei
Pfändungen durch den Gerichtsvollzieher, muss unser Kunde auf den
bestehenden Eigentumsvorbehalt der Firma Lackimedia Werbetechnik
hinweisen und uns unverzüglich von der Pfändung bzw. Zugriff
informieren. Unterlässt er dies und entstehen dadurch Kosten und
Schäden, trägt sie unser Vertragspartner.

7.7 Verhält sich unser Kunde vertragswidrig, können wir – auch bei
Zahlungsverzug – die Vorbehaltsware auf Kosten unseres Vertragspartners
zurücknehmen. Weder die Rücknahme noch die Pfändung
der Vorbehaltsware durch uns ist, soweit das Abzahlungsgesetz
nicht angewandt wird, kein Rücktritt vom Vertrag.

8. Urheberrecht
8.1 Wir behalten die Urheberrechte aller unser künstlerischen, konzeptionellen
und/oder graphischen Leistungen. Unser Kunde erwirbt
die Verwertungsrechte nur im Rahmen der getroffenen Vereinbarung.
Originale bleiben immer unser Eigentum.

8.2 Unser Auftraggeber haftet allein, wenn durch die vertragsgerechte
Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter, insbesondere deren
Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber stellt uns von
allen Ansprüchen Dritten wegen solcher Rechtsverletzungen frei.

8.3 Verletzt unser Vertragspartner unser Urheberrecht, so hat er
für jeden Fall der Zuwiderhandlung, für den er sich nicht auf den
Fortsetzungszusammenhang berufen kann, eine angemessene Entschädigung
zu leisten. Sie beträgt mindestens die Höhe des üblichen
Preises des Vertragsgegenstandes. Einen weitergehenden konkreten
Schadenersatz geltend zu machen, behalten wir uns vor.

9. Mangelrügen
9.1 Lieferungen an uns brauchen wir nicht unverzüglich zu untersuchen,
bzw. zu rügen. §§ 377, 387 HGB werden ausgeschlossen.

9.2 Unsere Kunden müssen unsere ihnen zur Korrektur übersandten
Abzüge sorgfältig prüfen. Die Prüfungspflicht erstreckt sich
sowohl auf Orthographie- und alle sonstigen Druckfehler als auch
auf Farbabweichungen, Satz und Gestaltung, Satzfehler werden
kostenfrei berichtigt. Nachträglich gewünschte Abweichungen von
der Druckvorlage, insbesondere Besteller- oder Autorenkorrekturen,
berechnen wir nach Aufwand, ebenso Änderungen, die erforderlich
wurden, weil das Manuskript undeutlich, unleserlich oder unklar
war. Rügt unser Kunde die Abzüge nicht, gibt er insbesondere den
Andruck zum Druck frei, haften wir nur dafür, dass der endgültige
Druck mit dem Andruck übereinstimmt. Die Gefahr von Fehlern geht
mit der Druckreiferklärung bzw. der Druckfreigabe auf den Auftraggeber
über.

9.3 Unsere Kunden müssen innerhalb 1 Woche ab Lieferdatum etwa
bestehende Mängel – auch Mengenabweichungen – unter genauer
Bezeichnung des Mangels schriftlich uns anzeigen. Unterlassen sie
dies, gilt die Ware oder Leistung als genehmigt.

9.4 Die Gewähr für berechtigte Beanstandungen besteht nach unserer
Wahl in Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Preisminderung.
Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nur dazu, diesen Teil der
Lieferung, nicht jedoch die gesamte Lieferung zu beanstanden. Der
Anspruch auf Wandlung besteht nur, wenn zweimalige Nachbesserungsversuche
fehlschlagen, die Ersatzlieferung wieder mangelhaft
ist oder Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung unmöglich sind oder
von uns unzumutbar verzögert werden. Weitergehende Ansprüche,
insbesondere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

9.5 Geringe Farbabweichungen und/oder geringe Abweichungen
der Materialbeschaffenheit gegenüber Mustern, Proben, Andrucken
und innerhalb einer Druckauflage sind keine Fehler.

9.6 Die Rügen versteckter Mängel, die trotz unverzüglicher
Untersuchung unsere Kunden nicht finden konnten,
können nur binnen 3 Monaten ab Lieferdatum
schriftlich gerügt werden. Danach ist die Gewährleistung
auch für solche Mängel ausgeschlossen.

10. Form, Wirksamkeit
10.1 Mündliche, auch telefonische Nebenabreden oder Zusatzvereinbarungen
sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

10.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder – z.B.
durch Änderung der Rechtssprechung oder des Gesetzes – unwirksam
werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Soweit unser Vertragspartner Kaufmann ist, ist Gerichtsstand und
Erfüllungsort Cloppenburg.

Menü